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Der Frühstarterbonus für Beamtinnen und Beamte aus unionsrechtlicher Sicht (Wachter)

Wachter1. AuflJänner 2024

DOI: https://doi.org/10.37942/9783708342542-004

Der in den Jahren 2020 bzw 2022 eingeführte „Frühstarterbonus“ bedeutet, dass Beitragsleistungen in einem bestimmten Lebensalter zu einer Erhöhung der Pension führen. Im Beitrag wird der Frühstarterbonus von Beamtinnen und Beamten im Lichte von Art 21 GRC und der RL 2000/78/EG untersucht.

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