DOI: https://doi.org/10.37942/9783708342542-005
Das AVRAG enthält in § 15 Abs 3 eine Kündigungsschutzregelung für Arbeitnehmer, die in nicht betriebsratspflichtigen Betrieben beschäftigt sind. Im Beitrag wird herausgearbeitet, dass die Bestimmung so ausgestaltet ist, dass sie gegen das unionsrechtlich Verbot der Altersdiskriminierung verstößt. Schließlich werden die Konsequenzen dieser Unionsrechtswidrigkeit dargestellt.
