DOI: https://doi.org/10.37942/9783708342542-003
Mit BGBl I 137/2023 ist eine gravierende Änderung der Vordienstzeitenanrechnung im Bundesdienst vorgenommen worden. Im Beitrag werden die überaus komplizierten einschlägigen Regelungen des GehG dargestellt und anschließend der Gesetzwerdungsprozess kritisch beleuchtet. Schließlich wird BGBl I 137/2023 aus unionsrechtlicher Sicht betrachtet.
