Ein Einzelunternehmer, der bisher gem. § 5 EStG bilanzierte (Rechnungslegungspflicht), ging auf die Gewinnermittlung gem. § 4 Abs. 1 EStG über, da er in den Jahren 2009 und 2010 Umsätze unter € 700.000,–- erzielte und damit ab 2011 nicht mehr rechnungslegungspflichtig war (EStR, Rz 430n).
