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5.2 Beispiel – Auflösung der Grund und Boden-Rücklage

Karel/Handler/Abt3. AuflSeptember 2019

Ein Einzelunternehmer, der bisher gem. § 5 EStG bilanzierte (Rechnungslegungspflicht), ging auf die Gewinnermittlung gem. § 4 Abs. 1 EStG über, da er in den Jahren 2009 und 2010 Umsätze unter € 700.000,–- erzielte und damit ab 2011 nicht mehr rechnungslegungspflichtig war (EStR, Rz 430n).

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