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IV. Gebrauchsmusterrecht (Thiele)

Thiele1. AuflMai 2015

Nachzutragen ist zunächst, dass im zweiten Rechtsgang die Haftungsklage der Masseverwalterin gegen einen Rechtsanwalt wegen angeblich unrichtiger Beratung iZm einem Gebrauchsmusterprozess8282Vgl OGH 09.08.2011, 17 Ob 11/11h (Taxikomm/Teletaxi) = ecolex 2012/196, 472 = MR 2011, 379 = RZ 2012 EÜ33, 66 = SZ 2011/105; dazu ausführlich Thiele in Staudegger/Thiele, Geistiges Eigentum. Jahrbuch 2012, 103 (134 ff). abgewiesen wurde. Nach den ergänzend getroffenen Feststellungen ergibt sich in rechtlicher Würdigung, dass die Parteien des Vergleichs die Rechtsbeständigkeit des Gebrauchsmusters nicht zur Grundlage des Vergleichs gemacht haben, weshalb der Kläger des Vorprozesses den Unterlassungsanspruch trotz Nichtigkeit des Gebrauchsmusters auf den Vergleich stützen habe können.8383OGH 23.09.2013, 4 Ob 137/13w (Taxikomm/Teletaxi II).

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