1. EuGH
Das Europäische Höchstgericht hatte sich bereits Anfang 2014 mit Schutzzertifikaten für Arzneimittel (im Weiteren: SRC) zu befassen. Über die Rs Montelukast sodium92 wurde bereits berichtet.93 Demzufolge kann dem Inhaber eines Patents und eines ergänzenden Schutzzertifikats für ein Arzneimittel nicht mehr als 15 Jahre Ausschließlichkeit ab der ersten in einem beliebigen Mitgliedstaat erteilten Genehmigung für das Inverkehrbringen eingeräumt werden.
