1. EuGH
a. Reichweite des TRIPS-Übereinkommens34
Nachdem der EuGH bereits 2013 in der Rs Daiichi Sankyo35 geurteilt hatte, dass das Übereinkommen über die handelsbezogenen Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums (TRIPS) in die ausschließliche Zuständigkeit der Union fällt, konnte er in den gleichgelagerten, aus Griechenland stammenden Fällen im vereinfachten Verfahren entscheiden:
Art 27 TRIPS gehört zur gemeinsamen Handelspolitik.