Im Jahr 2014 hat der Gerichtshof der Europäischen Union 12 Entscheidungen zum Europäischen Urheberrecht (einschließlich des Datenbankenrechts und der Zuständigkeitsfragen) gefällt. Ihre Kernaussagen sollen im Anschluss in das aus den einschlägigen Normen und deren Auslegung bestehende, immer weiter verfeinerte „Europäische Urheberrecht“ eingearbeitet werden. Für eine systematische Aufarbeitung werden die Entscheidungen nach Grundlagen, Verwertungsrechten, Ausnahmen (inkl gerechtem Ausgleich und DRM) und Zuständigkeit kategorisiert. Besonders spannend aber zeigte sich die rechtliche Beurteilung iZm „urheberrechtsfreien“ Nutzungshandlungen wie insb dem Hyperlinking, Browsing und Framing. Ihnen ist ein eigener Unterpunkt gewidmet.
