Die Entscheidungen des OLG Wien sind von wesentlicher Bedeutung für die markenrechtliche Praxis in Österreich, da nur wenige Entscheidungen von dort aus den Weg zum OGH finden, und es in der Natur der Sache liegt, dass es sich bei den markenrechtlichen Streitigkeiten um Einzelfallentscheidungen handelt, die prozessrechtsbedingt vom OGH kaum aufgegriffen werden.
