Der vorliegende Beitrag beleuchtet die zwingenden Grenzen, die bei der vertraglichen Rechteeinräumung im Zusammenhang mit Filmwerken zu beachten sind. Hierfür erfolgt eine Analyse der durch das Urhebervertragsrecht vorgegebenen Regelungen zur Lizenzierung von Ausschließlichkeitsrechten. Darüber hinaus wird erörtert, inwieweit gesetzliche Vergütungs- und Beteiligungsansprüche wirksam an Dritte, insb Filmproduzenten, übertragen werden können und ob es möglich ist, auf solche Ansprüche im Voraus wirksam zu verzichten.
