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22. Überprüfung des Umtauschverhältnisses (Napokoj)

Napokoj2. AuflJuni 2015

22.1. Rechtsgrundlagen für die Überprüfung des Umtauschverhältnisses

Wie bei der Verschmelzung zur Aufnahme haben bei der Spaltung zur Aufnahme die Gesellschafter der übernehmenden Gesellschaft kraft Verweis des § 17 Z 5 SpaltG auf §§ 225 ff AktG die Möglichkeit, die Angemessenheit des Umtauschverhältnisses11Siehe zum Umtauschverhältnis Punkt 12.2.3. gerichtlich überprüfen zu lassen.22 Hügel, Umgründungsbilanzen Rz 6.61; Kalss, Verschmelzung – Spaltung – Umwandlung2 § 17 SpaltG Rz 108. Bei der Spaltung zur Neugründung schließt § 9 Abs 1 SpaltG die gerichtliche Überprüfung des Umtauschverhältnisses aus.

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