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23. Gläubigerschutz bei der Spaltung (Napokoj)

Napokoj2. AuflJuni 2015

23.1. Einleitung

Die Spaltung ermöglicht eine Vermögensübertragung im Wege der Gesamtrechtsnachfolge ohne die Zustimmung dritter Vertragspartner auf neue oder bereits bestehende Gesellschaften. Bei der Spaltung kommt es daher bei der übertragenden Gesellschaft naturgemäß zu einer Verringerung ihres Vermögens.11Siehe Napokoj, Gläubigerschutz bei Spaltungen, in Konecny, Insolvenz-Forum 2010, Tagungsband 239f. Werden Gläubiger im Rahmen der Spaltung der neuen oder übernehmenden Gesellschaft zugeteilt, kann diese eine eingeschränkte Bonität aufweisen.22Siehe Kalss/Eckert, Gläubigergefahren bei Umgründungen von Kapitalgesellschaften, GesRZ 2008, 82; Napokoj, Gläubigerschutz bei der Spaltung, in Konecny, Insolvenz-Forum 2010, Tagungsband 244f.

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