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21. Barabfindung und Überprüfung der Angemessenheit (Napokoj)

Napokoj2. AuflJuni 2015

21.1. Zweck der Barabfindung bei der nicht-verhältniswahrenden Spaltung

§ 9 SpaltG gewährt bei der nicht-verhältniswahrenden Spaltung11Zur nicht-verhältniswahrenden Spaltung s Punkt 3.2.6.2. überstimmten Anteilsinhabern, die das spaltungsrechtliche Aufteilungsverhältnis nicht akzeptieren, die Möglichkeit des Austritts aus der Gesellschaft. Der Barabfindungsanspruch ist ein sondergesetzliches Kündigungsrecht des Minderheitsgesellschafters aus wichtigem Grund.22 Brix in Straube, Wiener Kommentar zum GmbH-Gesetz § 9 SpaltG Rz 3. Das Austrittsrecht bildet einen Kompromiss zwischen dem überstimmten Minderheitsgesellschafter und der Gesellschaftermehrheit, die für eine nicht-verhältniswahrende Spaltung votiert. Wird die Barabfindung von der übernehmenden Gesellschaft getragen, kann dies zu einem beträchtlichen Liquiditätsabfluss führen. Es gibt hier weder eine betragliche noch eine prozentuelle Begrenzung, noch eine solche auf die freien Mittel der Gesellschaft. Bei der Höhe der Barabfindung ist jedoch das Verbot der Einlagenrückgewähr zu beachten.

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