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Die Entwicklung der durch das SRÄG 2012 eingeführten Rechtsinstitute durch Rechtsprechung und Gesetzgebung (Pinggera)

Pinggera/Körner1. AuflJuni 2017

I Vorbemerkungen

Mit Einführung des SRÄG 201211 BGBl I 2013/3. hat ein einschneidender Umbruch in dem bis dahin geltenden System des Versicherungsfalles der geminderten Arbeitsfähigkeit stattgefunden. Durch die Einführung der neuen Geldleistungen des Rehabilitations- und Umschulungsgeldes sowie durch das Auslaufen der befristeten Invaliditäts- bzw Berufsunfähigkeitspension für Jahrgänge ab 1.1.1964 hat sich der politische Wille zur Stärkung des aktiven Ansatzes der Rehabilitation betroffener Versicherter manifestiert. Jedoch birgt die Einführung einer derart einschneidenden Umstrukturierung in dem komplexen Feld des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetztes naturgemäß Herausforderungen hinsichtlich der Implementierung in das bestehende System. Insofern verwundert es nicht, dass seit Einführung des SRÄG 2012 sowohl die Rechtsprechung als auch die Gesetzgebung mit immer neuen Facetten und Fragestellungen zu diesem Reglement konfrontiert werden und eine stetige Weiterentwicklung des Systems stattfindet. Auch im Kalenderjahr 2016 steht das Gros der höchstgerichtlichen Rechtsprechung im Pensionsversicherungsrecht – sei es zur Thematik des Ex

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portes von Rehabilitationsgeld22 OGH 20.12.2016, 10 ObS 133/15d; OGH 21.2.2017, 10 ObS 48/16f; OGH 21.2.2017, 10 ObS 70/16s; OGH 21.2.2017, 10 ObS 75/16a; OGH 24.1.2017, 10 ObS 122/16p., zu den Mitwirkungspflichten an Maßnahmen der medizinischen Rehabilitation33OGH 10 ObS 4/16k, ARD 6501/11/2016 = ZAS-Judikatur 2016/68 = DRdA-infas 2016/144 = JBl 2016, 735 = ZfG 2016, 90 = RdW 2017/53., aber auch zum Verschlechterungsverbot44OGH 10 ObS 50/15y, ARD 6470/12/2015 = ZAS-Judikatur 2015/109 = DRdA-infas 2015/247 = RdW 2016/270. oder zum Anfall von Rehabilitationsgeld55OGH 10 ObS 142/15b, ARD 6501/10/2016 = ZAS-Judikatur 2016/67 = DRdA-infas 2016/145 = ZfG 2016, 89. – im Zusammenhang mit den Maßnahmen der medizinischen bzw beruflichen Rehabilitation und den damit verbundenen Geldleistungen. Aus diesem Grund haben wir uns dazu entschlossen, den Versuch zu unternehmen, im gegenständlichen Artikel einerseits einen allgemeinen Überblick und andererseits den aktuellen Stand der durch die Entscheidungen und Novellierungen betroffenen Detailfragen wiederzugeben.

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