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I Einleitung
Auf gesetzgeberischer Ebene war das Arbeitslosenversicherungsrecht im Jahr 2016 von geringer Veränderungsdynamik geprägt. Zu nennen ist lediglich das Familienzeitbonusgesetz,1 bei dem es sich aber um kein originär arbeitslosenversicherungsrechtliches Gesetz handelte, sondern das auch (ohnehin lediglich geringfügige) Adaptionen im AlVG erforderlich machte.
