I Einleitung
Dass das Sozialversicherungsrecht ein ungebremst dynamisches Rechtsgebiet ist, zeigte die Tätigkeit des Gesetzgebers im Jahr 2021. Insbesondere Ende des Jahres, mit BGBl I 2021/237, wurden einige punktuelle, aber teils lang erwartete Novellierungen im Bereich der Selbständigen umgesetzt. So gab es im Bereich der Mutterschaft sowohl im GSVG als auch im BSVG mehrere legistische Klarstellungen und inhaltliche Anpassungen. Zudem reformierte der Gesetzgeber die Berechnung der verpflichtenden Abfertigung der bäuerlichen Betriebsrente gem § 148j Abs 2 BSVG entsprechend den Vorgaben des EuGH.1 Beide Novellierungen sollen in diesem Beitrag aufgezeichnet und der Kontext ihrer Entstehung dargelegt werden.
