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Ausgewählte Judikatur des Jahres 2021 zum Kinderbetreuungsgeldgesetz und Familienzeitbonusgesetz (Stadler)

Stadler1. AuflJuni 2022

Seite 173

I Vorbemerkungen11Der Beitrag gibt ausschließlich die persönliche Meinung der Verfasserin wieder.

Die Corona-Pandemie beherrschte auch das Jahr 2021. Zeiten von Lockdowns führten wieder dazu, dass Arbeitnehmer*innen in Kurzarbeit geschickt wurden. Dies wird – wie bereits im Jahr 2020 – bei der Berechnung des Wochengeldes berücksichtigt und bewahrt somit vor Nachteilen hinsichtlich des Anspruchs und der Höhe des einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeldes (ea KBG) bei von Kurzarbeit betroffenen Elternteilen (so § 162 Abs 3 ASVG).22Ausnahme: Außer es wäre die Anwendung der Sonderregelung der Günstigkeitsvergleichsberechnung durch § 746 Abs 5 ASVG idF BGBl I 2020/158 mit dem Arbeitsverdienst während der Kurzarbeit mit Kurzarbeitsunterstützung für Versicherungsfälle der Mutterschaft ab dem 11.3.2020 für die Dauer der COVID-19-Pandemie von Vorteil; Vorlage der entsprechenden Unterlagen gegenüber dem Krankenversicherungsträger erforderlich (siehe § 361 Abs 3 ASVG). Die Möglichkeit des Rückgriffs auf den Einkommensteuerbescheid von 2019 für die Berechnung des ea KBG bestand nur für Geburten im Jahr 2021 (§ 50 Abs 26 KBGG idF BGBl I 2020/165); dies ist bei Geburt des Kindes im Jahr 2022 jedoch nicht mehr möglich (siehe auch ErläutRV 483 BlgNR 27. GP 1).

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