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I Vorbemerkungen1
Die Corona-Pandemie beherrschte auch das Jahr 2021. Zeiten von Lockdowns führten wieder dazu, dass Arbeitnehmer*innen in Kurzarbeit geschickt wurden. Dies wird – wie bereits im Jahr 2020 – bei der Berechnung des Wochengeldes berücksichtigt und bewahrt somit vor Nachteilen hinsichtlich des Anspruchs und der Höhe des einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeldes (ea KBG) bei von Kurzarbeit betroffenen Elternteilen (so § 162 Abs 3 ASVG).2
