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Ändert sich die sozialversicherungsrechtliche Zuordnung der Kommanditisten? (Neumann / Lexer)

Neumann/Lexer1. AuflJuni 2022

I Einleitung

Eine Kommanditgesellschaft ist eine unter eigener Firma geführte Gesellschaft, bei der die Haftung gegenüber den Gesellschaftsgläubigern bei einem Teil der Gesellschafter auf einen bestimmten Betrag (Haftsumme) beschränkt ist (Kommanditisten), beim anderen Teil dagegen unbeschränkt ist (Komplementäre).11Vgl § 161 UGB dRGBl S 219/1897 idF BGBl I 120/2005. Während die unbeschränkt haftenden Gesellschafter unzweifelhaft der Pflichtversicherung nach § 2 GSVG22BGBl 560/1978. unterliegen33 Mosler/Glück, Einbeziehung aller Erwerbseinkommen in die Sozialversicherung, RdW 1998, 78 (80); Neumann in Mosler/Müller/Pfeil, Der SV-Komm § 2 GSVG Rz 11 (Stand 1.3.2018, rdb.at); Brameshuber in Neumann, GSVG für Steuerberater2 (2018) § 2 Rz 87., können die beschränkt haftenden Gesellschafter nach ständiger Rechtsprechung sowohl selbstständig als auch unselbstständig erwerbstätig werden. In Betracht kommt eine Pflichtversicherung als echter Dienstnehmer gemäß § 4 Abs 2 ASVG44BGBl 189/1955 idF BGBl 18/1956 (DFB)., als freier Dienstnehmer gemäß § 4 Abs 4 ASVG oder als Neuer Selbstständiger gemäß § 2 Abs 1 Z 4 GSVG. Die Pflichtversicherung gemäß GSVG ist gegenüber jener gemäß ASVG subsidiär.55 Derntl/Doleschal, Der Kommanditist als Dienstnehmer – Zur Ermittlung der Beitragsgrundlage, ASoK 2021, 395 mwN.

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