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I. Vorbemerkungen
„Wie die nationalen Datenschutzbehörden in der EU erkennt auch der EDSB1 den Wert eines nachhaltigen Rechtsrahmens für kommerzielle Datenübermittlungen zwischen der EU und den USA, den beiden jeweils größten Handelspartnern weltweit, in einer Zeit globaler, momentaner und unvorhersehbarer Datenströme2.“
