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EU-US-Privacy Shield – eine Gesamtbetrachtung (Georgieva**Die dem Beitrag zu entnehmenden Wertungen spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung der Verfasserin wider.)

Georgieva1. AuflAugust 2017

Seite 193

I. Vorbemerkungen

„Wie die nationalen Datenschutzbehörden in der EU erkennt auch der EDSB11Der Europäische Datenschutzbeauftragte (European Data Protection Supervisor/EDPS) ist eine unabhängige Kontrollbehörde der EU gemäß Art. 1 Abs 2 der VO (EG) 45/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2000 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe und Einrichtungen der Gemeinschaft und zum freien Datenverkehr, ABl L 2001/8, 1. Der EDSB sorgt dafür, dass EU-Organe und EU-Einrichtungen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten den Schutz der Privatsphäre gewährleisten und muss im Rahmen von Legislativvorhaben dazu konsultiert werden. den Wert eines nachhaltigen Rechtsrahmens für kommerzielle Datenübermittlungen zwischen der EU und den USA, den beiden jeweils größten Handelspartnern weltweit, in einer Zeit globaler, momentaner und unvorhersehbarer Datenströme22St (EDSB) 4/2016 vom 30.05.2016 zu „EU-US-Datenschutzschild – Entwurf einer Angemessenheitsentscheidung“, <edps.europa.eu/sites/edp/files/publication/16-05-30_privacy_shield_de.pdf > (25.03.2017), 2; siehe Zusammenfassung der ggst Stellungnahme, ABl C 2016/257, 5..

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