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I. Einleitung
Im Rahmen eines Vertragsverletzungsverfahrens gegen die Republik Österreich verneinte der EuGH mit Urteil vom 16.10.2012, C-614/10 , die Unabhängigkeit der damaligen Datenschutzkommission. Die Auswirkungen dieser Entscheidung gingen weit über die Anpassungen des Datenschutzgesetzes 2000 hinaus.
