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Wie die Judikatur des EuGH zur Altersdiskriminierung zu einem Umbau der Entlohnungssysteme im öffentlichen Dienst führte**Der Autor bedankt sich bei Frau Mag. Marina Wong, Referentin im Bundeskanzleramt, für die Unterstützung. (Hartmann)

Hartmann1. AuflAugust 2017

Die Judikatur des EuGH zur Altersdiskriminierung brachte die Entlohnungssysteme für den öffentlichen Dienst in Bedrängnis. Die entsprechende Anpassung der österreichischen Rechtslage durch den Gesetzgeber stieß mehrere Male auf gegenläufige Entscheidungen insb des VwGH und des EuGH. In diesem Wechselspiel zwischen Judikatur der Höchstgerichte und der Gesetzgebung werden neben der Rechtsbereinigung auch Ziele verfolgt, die sowohl den Dienstgeber

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vor einer übermäßigen finanziellen Belastung als auch die öffentlich Bediensteten vor nicht zu erwartenden Verschlechterungen schützen soll.11Aus der vielfältigen insb arbeitsrechtlichen Literatur zur Altersdiskriminierung ist das „Jahrbuch Altersdiskriminierung“ hervorzuheben, das seit 2010 jährlich erscheint und nahezu alle Fragestellungen zu dieser Thematik behandelt: Wachter (Hrsg), Altersdiskriminierung – Jahrbuch 2010 ff.

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