I. Einleitung
Fragen der Verfassungs- und Unionsrechtswidrigkeit haben in den letzten Jahren verstärkt die Rechtsprechung der ordentlichen Gerichtsbarkeit und die Verwaltungsbehörden und Verwaltungsgerichte1 beschäftigt. Im Jahr 2016 haben die Höchstgerichte, insbesondere der VwGH und VfGH, Entscheidungen zu diesen Fragen erlassen, die – jedenfalls für den nationalen Bereich – als grundlegend bezeichnet werden können. Schon früher hatte der VfGH ausgesprochen, Seite 121 dass er im Lichte der nationalen Grundrechte keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Regelungen des Glücksspielmonopols des Bundes hegte.2
