I. Einleitung
Es gibt Gesetze, deren Verfassungsmäßigkeit über viele Jahrzehnte hinweg von niemandem in Frage gestellt wird, weil ihre Verfassungskonformität im Lichte der einhelligen Lehre betreffend die einschlägige Rechtslage und der maßgebenden gesellschaftlichen Verhältnisse als evident und selbstverständlich erscheint, obwohl ihr Inhalt einige Normadressaten in den Möglichkeiten der Ausgestaltung ihrer Lebensführung durchaus massiv beeinträchtigt. Doch dann gibt es einen gesellschaftlichen Wandel, der dazu führt, dass dieser Konsens allmählich zu bröckeln beginnt und vermeintlich in Stein gemeißelte Überzeugungen langsam ins Wanken geraten, bis sich nach einem mehrjährigen Ringen schließlich ein Seite 213
