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150 Jahre Staatsgrundgesetz - Befund und Ausblick zum Grundrechtsschutz in Österreich**Herzlicher Dank für die redaktionelle Unterstützung ergeht an Frau Univ.-Ass. Mag. Angela Dengg. (Gamper)

1. AuflSeptember 2018

I. Einleitung

Vor den großen Zentenarien 2018 und 2020 – 100 Jahre Republik bzw 100 Jahre Bundes-Verfassungsgesetz – ein wenig verblasst ist das Jubiläumsjahr 2017, in dem das Staatsgrundgesetz über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger für die im Reichsrate vertretenen Königreiche und Länder (im Folgenden: StGG)11RGBl 142/1867. In seiner Originalfassung hieß der vollständige Titel des Gesetzes (auch verlesen vor Beschlussfassung im Abgeordnetenhaus, 33. Sitzung der 1. Session am 09.10.1867, 817): „Staatsgrundgesetz vom 21. December 1867, über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger für die im Reichsrathe vertretenen Königreiche und Länder. Wirksam für Böhmen, Dalmatien, Galizien und Lodomerien mit Krakau, Oesterreich unter und ob der Enns, Salzburg, Steiermark, Kärnthen, Krain, Bukowina, Mähren, Schlesien, Tirol und Vorarlberg, Istrien, Görz und Gradiska, dann die Stadt Triest mit ihrem Gebiete“. Vgl zum durch Art 149 B-VG rezipierten Titel des StGG auch noch unten Fn 11.

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150 Jahre alt wurde.22Zur Entstehungsgeschichte des StGG vgl Schäffer in Merten/Papier/Kucsko-Stadlmayer (Hrsg), Handbuch der Grundrechte in Deutschland und Europa Band VII/1. Grundrechte in Österreich2 (2014) § 1, 17; Stourzh, Die österreichische Dezemberverfassung von 1867, ÖGL 1968, 1 ff; Brauneder, Die Gesetzgebungsgeschichte der österreichischen Grundrechte, in Machacek/Pahr/Stadler (Hrsg), 70 Jahre Republik. Grund- und Menschenrechte in Österreich (1991) 275 ff; Berka in Kneihs/Lienbacher (Hrsg), Rill-Schäffer-Kommentar Bundesverfassungsrecht Vorbemerkungen zum StGG Rz 1 f (1. Lfg 2001). In diesen 150 Jahren unterlag das StGG freilich einem formellen wie materiellen Wandel. Dieser wird im Folgenden in seinen wesentlichen Entwicklungslinien und Auswirkungen auf den gegenwärtigen Grundrechtsschutz nachgezeichnet. Abschließend soll ein Ausblick unternommen werden, welche Bedeutung dem StGG im nationalen und europäischen Grundrechtsverbund künftighin zukommen wird.

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