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Ist ein Ersatz der Verteidigerkosten nach einem Freispruch oder einer Einstellung des Strafverfahrens verfassungsrechtlich geboten? – Besprechung zu VfGH 14.03.2017, G 405/2016 ua11Der Beitrag beruht auf dem am 22.11.2017 an der Wirtschaftsuniversität Wien gehaltenen Vortrag im Rahmen des dortigen Judikaturseminars. Der Vortragsstil wurde bewusst beibehalten. Für wertvolle Anregungen habe ich Hubert Hinterhofer und Wolfgang Wessely zu danken. (Ennöckl)

1. AuflSeptember 2018

I. Einleitung

Die StPO sieht vor, dass einem Angeklagten im Falle eines Freispruches ein Beitrag zu den Kosten seiner Verteidigung zusteht. Dieser Kostenbeitrag ist der Höhe nach aber begrenzt, sodass bei Strafverfahren mit überdurchschnittlicher Dauer regelmäßig nur ein Bruchteil der tatsächlich angefallenen Kosten ersetzt wird. Der VfGH erklärte die Regelung des § 393a Abs 1 StPO in einem Erk vom Frühjahr 2017 dennoch für verfassungsrechtlich unbedenklich. Im vorliegenden Beitrag wird diese Entscheidung und die darin enthaltene Argumentation kritisch

Seite 201

gewürdigt und dargelegt, warum der Autor diese Einschätzung des Gerichtshofes nicht teilt.

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