vorheriges Dokument
nächstes Dokument

VfGH 28.06.2017, V 4/2017: Bindung der Gerichte an rechtswidrig kundgemachte Verordnungen (Leitl-Staudinger)

1. AuflSeptember 2018

I. Die Prüfungsbefugnis der Gerichte bei der Kundmachung von Verordnungen

Es kommt nicht häufig vor, dass der VfGH von einer langjährigen Judikaturlinie abweicht. Mit dem Erkenntnis V 4/2017 hat er dies jedoch ausdrücklich und noch dazu in einem zentralen Bereich der Normenkontrolle getan. Es ging um die grundsätzliche Frage, ob rechtswidrig kundgemachte Verordnungen für die Gerichte Rechtswirkungen entfalten. Hinter dieser Frage steht nichts anderes als die Abgrenzung der ausschließlichen Prüfungsbefugnis des VfGH, dem die Verfassung die Rolle als zentrales Normenprüfungsorgan zuweist, und jener Prü

Seite 185

fungsbefugnis, die dezentral von den einzelnen Gerichten wahrzunehmen ist, wenn sie in einem konkreten Verfahren eine Verordnung anzuwenden haben.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!