Der Landtag von Kärnten hat am 1. Juni 2017 ein umfangreiches Gesetzeskonvolut beschlossen, mit dem das im Regierungsprogramm 2013 bis 2018 in Aussicht genommene Projekt „Verfassungs- und Demokratiereform“ umgesetzt wurde.<i>Baumgartner</i>, Öffentliches Recht: Jahrbuch (2018), Seite 157 Seite 157
Die novellierten Bestimmungen sind zum überwiegenden Teil mit Beginn der 32. Gesetzgebungsperiode des Kärntner Landtages, also mit dem Tag des ersten Zusammentrittes des neugewählten Landtages (12. April 2018), in Kraft getreten. Ein Teilprojekt der „Verfassungs- und Demokratiereform“, nämlich die Ausgestaltung des parlamentarischen Kontrollrechtes zur Einsetzung von Untersuchungsausschüssen als Minderheitsrecht eines Viertels der Mitglieder des Landtages, wurde bereits im Jahr 2016 abgeschlossen.