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Die „dritte Piste“ im zweiten Rechtsgang oder: Das Gebot der CO2-Neutralität (Bergthaler)

1. AuflSeptember 2018

I. Zur Einleitung: Allmacht oder Ohnmacht der Gerichte im Klimaschutz?

Die Debatte über die Judikate des BVwG und des VfGH zur Erweiterung des Flughafens Schwechat um die „dritte Piste“ war und ist seit Anbeginn mehr als eine rein juristische Entscheidungsanalyse und -kritik.11Aus dem umfassenden Schrifttum zum ersten Rechtsgang sei stellvertretend auf die jüngsten Stellungnahmen von Storr, Überlegungen zu Abwägungen, ÖZW 2017, 184 und von C. Fuchs, Interessenabwägung, Ermessen, dritte Piste Flughafen Wien, ÖZW 2017, 192 und die dort enthaltenen Nachweise verwiesen. Sie rührt nicht nur an Grundprinzipien von Umweltverfahren und der Verwaltungsgerichtsbarkeit, sie berührt vielmehr die politische Dimension des Umweltrechts: Was wir im rechtswissenschaftlichen Diskurs mit fachbezogenen Themenfeldern umschreiben, die sich auf die Reichweite und den Gehalt von Interessenabwägungen sowie, damit verbunden, den Umfang der Kognitionsbefugnis der Verwaltungsgerichte beziehen, lässt sich – politisch betrachtet – zu einer kurzen Frage destillieren: Dürfen Verwaltungsgerichte Umweltpolitik betreiben? Dürfen sie – um die Frage weiterzuspinnen – bei Säumnis von Politik und Gesetzgebung die Fortentwicklung des Rechts in die eigene Hand nehmen?

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