I. Zur Einleitung: Allmacht oder Ohnmacht der Gerichte im Klimaschutz?
Die Debatte über die Judikate des BVwG und des VfGH zur Erweiterung des Flughafens Schwechat um die „dritte Piste“ war und ist seit Anbeginn mehr als eine rein juristische Entscheidungsanalyse und -kritik.1 Sie rührt nicht nur an Grundprinzipien von Umweltverfahren und der Verwaltungsgerichtsbarkeit, sie berührt vielmehr die politische Dimension des Umweltrechts: Was wir im rechtswissenschaftlichen Diskurs mit fachbezogenen Themenfeldern umschreiben, die sich auf die Reichweite und den Gehalt von Interessenabwägungen sowie, damit verbunden, den Umfang der Kognitionsbefugnis der Verwaltungsgerichte beziehen, lässt sich – politisch betrachtet – zu einer kurzen Frage destillieren: Dürfen Verwaltungsgerichte Umweltpolitik betreiben? Dürfen sie – um die Frage weiterzuspinnen – bei Säumnis von Politik und Gesetzgebung die Fortentwicklung des Rechts in die eigene Hand nehmen?
