I. Die Vorgeschichte – VfSlg 20.057/2016
Die Diskussion um das strafrechtliche Verbot der Sterbehilfe hat nach Liberalisierungsschritten in den Niederlanden, der Schweiz und Belgien und höchstgerichtlichen Entscheidungen in Kanada auch Österreich und seine Höchstgerichte erreicht. Die strafrechtliche Ausgangslage kann dabei wie folgt umrissen werden: Der Grundtatbestand aller Tötungsdelikte ist § 75 StGB (Mord). Gegenüber diesem Tatbestand kennt das StGB zahlreiche Privilegierungen, also Tötungsdelikte mit geringerem Unrechtsgehalt und niedrigerer Strafdrohung, von denen hier besonders die §§ 77 und 78 (Tötung auf Verlangen, Mitwirkung am Selbstmord) interessieren.
