I. Einleitung: Themenstellung und Hintergrund
Das Thema dieses Beitrags ist aktuell. Der Umgang des Rechts – und des Strafrechts – mit Phänomenen eines radikalisierten Islams wird in den letzten Jahren hoch-kontrovers diskutiert. In einem Aspekt, nämlich dem „terroristischen“, hat diese Diskussion durch den Anschlag vom November 2020 noch Seite 221mals an Bedeutung gewonnen. Das Thema ist gar so aktuell, dass zum Zeitpunkt der Manuskriptabgabe das geplante Anti-Terror-Paket noch nicht einmal Gesetz geworden ist.1
