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Das Kopftuchverbot für Volksschülerinnen vor dem Verfassungsgerichtshof (Vašek)

Vašek1. AuflAugust 2021

I. Einleitung

Im Jahr 2018 ist von politischer Seite die Grundsatzentscheidung für eine in der Folge als „Kopftuchverbot“ bezeichnete Novellierung des SchUG11Bundesgesetz über die Ordnung von Unterricht und Erziehung in den im Schulorganisationsgesetz geregelten Schulen (Schulunterrichtsgesetz – SchUG), BGBl 472/1986 (WV). gefallen, die Mitte des Jahres 2019 beschlossen und durch BGBl I 54/2019 kundge

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macht wurde. Keine 18 Monate später wurde der in Rede stehende § 43a SchUG vom VfGH als verfassungswidrig aufgehoben.22VfGH 11.12.2020, G 4/2020. So klar und unzweideutig die in Gesetzesform gegossene rechtspolitische Entscheidung war, so knapp und entschieden wurde diese vom Gerichtshof vor dem Hintergrund der Verfassung verworfen.

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