Unternehmensinterne Ermittlungen („Internal Investigations“) sind seit geraumer Zeit in aller Munde. Das verwundert ein wenig, war und ist es doch seit jeher die Aufgabe von Revisions- und Rechtsabteilungen, das Geschäftsgebaren und die Rechnungslegung in Unternehmen zu prüfen und Unstimmigkeiten bzw allfällige Malversationen aufzudecken, bevor die Strafverfolgungsbehörden dies tun. Unternehmensinterne Ermittlungen gab es folglich schon lange bevor der Begriff in den letzten zehn Jahren verstärkt ins unternehmerische Bewusstsein gerückt ist. Mit Inkrafttreten des Verbands<i>Wess/Machan</i> in <i>Lewisch</i> (Hrsg), Wirtschaftsstrafrecht und Organverantwortlichkeit (2017) Zum Anwaltsprivileg im Rahmen von unternehmensinternen Ermittlungen, Seite 57 Seite 57
verantwortlichkeitsgesetzes (VbVG) am 1.1.2006 haben in Österreich unternehmensinterne Ermittlungen bei Verdacht von allfälliger Wirtschaftskriminalität jedoch merklich und spürbar zugenommen. Ein Ende dieser Entwicklung ist angesichts der steigenden Bedeutung des VbVG, welche sich in der kontinuierlich anwachsenden Zahl an strafrechtlichen Ermittlungsverfahren seitens der Strafverfolgungsbehörden, aber auch in (verurteilenden) Verfahrenserledigungen der Strafgerichte (auch) gegenüber dem Unternehmen bzw dem belangten Verband widerspiegelt, jedenfalls nicht in Sicht.