vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Zum Anwaltsprivileg im Rahmen von unternehmensinternen Ermittlungen (Wess/Machan)

Wess/Machan1. AuflDezember 2017

I. Einleitung und Problemaufriss

Unternehmensinterne Ermittlungen („Internal Investigations“) sind seit geraumer Zeit in aller Munde.11Vgl dazu bspw Bockemühl, Internal Investigations – Eine Hydra aus Sicht eines Individualverteidigers, AnwBl 2014, 229; Madl, Unternehmensinterne Untersuchungen im Wirtschaftsstrafverfahren, in Kert/Kodek (Hrsg), Das große Handbuch Wirtschaftsstrafrecht (2016) 815; Stuefer, Unternehmensinterne Ermittlungen, JSt 2011, 184; Wess, Die Privatisierung der Strafverfolgung, JSt 2014, 12; Wess, Unternehmensinterne Ermittlungen – Erfahrungen und Problemstellungen in Österreich, AnwBl 2013, 223; Wess/Machan/McAllister in Bourtin (Hrsg), The International Investigations Review7 (2017) – Austrian Chapter 44; Wolm/Sartor, Criminal Compliance aus Sicht der Strafverteidigung, ZWF 2016, 17. Das verwundert ein wenig, war und ist es doch seit jeher die Aufgabe von Revisions- und Rechtsabteilungen, das Geschäftsgebaren und die Rechnungslegung in Unternehmen zu prüfen und Unstimmigkeiten bzw allfällige Malversationen aufzudecken, bevor die Strafverfolgungsbehörden dies tun. Unternehmensinterne Ermittlungen gab es folglich schon lange bevor der Begriff in den letzten zehn Jahren verstärkt ins unternehmerische Bewusstsein gerückt ist. Mit Inkrafttreten des Verbands

Seite 57

verantwortlichkeitsgesetzes (VbVG) am 1.1.200622BGBl I 2005/151. haben in Österreich unternehmensinterne Ermittlungen bei Verdacht von allfälliger Wirtschaftskriminalität jedoch merklich und spürbar zugenommen. Ein Ende dieser Entwicklung ist angesichts der steigenden Bedeutung des VbVG, welche sich in der kontinuierlich anwachsenden Zahl an strafrechtlichen Ermittlungsverfahren seitens der Strafverfolgungsbehörden, aber auch in (verurteilenden) Verfahrenserledigungen der Strafgerichte (auch) gegenüber dem Unternehmen bzw dem belangten Verband widerspiegelt, jedenfalls nicht in Sicht.33Zum Werdegang des VbVG in Österreich siehe Wess, Verbandsverantwortlichkeit – Anspruch und Wirklichkeit, ÖZW 2015, 131 mwN. Mit Erkenntnis vom 2.12.2016, G 497/2015 hat der VfGH im Übrigen die Verfassungskonformität und Vereinbarkeit des VbVG mit dem ansonsten im österreichischen Strafrecht vorherrschenden Schuldgrundsatz attestiert, siehe dazu näher Holzinger, Verbandsverantwortlichkeitsgesetz (VbVG) ist verfassungskonform, ÖJZ 2017, 338; Achatz, § 3 VbVG verfassungskonform! ZWF 2017, 50; Zu möglichen Folgen einer Verurteilung nach VbVG siehe Wess/Machan/McAllister, (Neben-)Folgen einer Verurteilung nach dem VbVG, ZWF 2017, 54.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!