Rund 20 Beiträge sind soweit ersichtlich in den letzten fünf Jahren zum Thema Berufsgeheimnisschutz in der StPO erschienen – eine beträchtliche Anzahl für ein einziges strafprozessuales Problem. Nicht umsonst trägt eine der jüngsten Veröffentlichungen dazu den Titel „Hotspot Anwaltsgeheimnis“. Dass der Berufsgeheimnisschutz in der StPO quasi omnipräsent ist, hat mehrere Gründe. Zum einen baut das Thema auf drei Säulen auf, die für sich genommen bereits bedeutende Untersuchungsgegenstände sind: Das Aussageverweigerungsrecht (§ 157 Abs 1 Z 2 StPO), dessen Umgehungsverbot <i>Stricker</i> in <i>Lewisch</i> (Hrsg), Wirtschaftsstrafrecht und Organverantwortlichkeit (2017) Das Umgehungsverbot (§ 157 Abs 2 StPO) nach dem StPRÄG 2016 I – Ziel verfehlt?, Seite 35 Seite 35
(§ 157 Abs 2 StPO) und das daran anknüpfende Widerspruchsverfahren (§ 112 StPO). Zudem tauchen immer wieder neue vielschichtige Fallgestaltungen auf (Durchsuchung von Rechtsanwaltskanzleien, Sicherstellung von Unterlagen in oder außerhalb dieser Kanzleien, Briefverkehr oder Telefonat mit dem Rechtsanwalt), die gesonderte, auf diese Konstellationen konzentrierte wissenschaftliche Abhandlungen rechtfertigen. Dazu kommt, dass auch der Gesetzgeber nicht untätig bleibt und stetig versucht, den Geheimnisschutz in der StPO auszubauen und praktikabler zu gestalten. Die jüngste Änderung auf diesem Gebiet durch das StPRÄG 2016 I ist Gegenstand der vorliegenden Arbeit.