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Beschwerdegegenstand im Ermittlungsverfahren11Der Beitrag ist die schriftliche Fassung eines Vortrags beim Symposium zu aktuellen Fragen aus Wirtschaftsstrafrecht und Organverantwortlichkeit im Bundesministerium für Justiz am 13. 6. 2017. (Rebisant)

Rebisant1. AuflDezember 2017

I. Ausgangsfall

A. Entscheidung des Obersten Gerichtshofs

Im Ausgangsfall ging es um die Durchsuchung von Geschäftsräumlichkeiten von Berufsgeheimnisträgern zur Sicherstellung von Gegenständen aus Beweisgründen (§ 110 Abs 1 Z 1; § 119 Abs 1 StPO). Der Einzelrichter des Landesgerichts bewilligte diese Durchsuchung mit Beschluss (§ 120 Abs 1 S 1 StPO).22LG Straf Wien 28. 11. 2014, 354 HR 154/14t. Den dagegen von den Betroffenen erhobenen Beschwerden hat das Oberlandesgericht mit Beschluss nicht Folge gegeben. Im Hinblick auf das Umgehungsverbot bei Berufsgeheimnissen (etwa durch Sicherstellung von Unterlagen oder auf Datenträgern gespeicherten Informationen) wurde das Bestehen einer dringenden Verdachtslage gegen die Betroffenen im Zeitpunkt der erstrichterlichen Bewilligung bejaht und diese Einschätzung ausführlich anhand der Aktenlage begründet (vgl § 144 Abs 2 und 3; § 157 Abs 2 StPO).33OLG Wien 28. 12. 2015, 18 Bs 27/15z, 293/15t.

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