I. Überblick
Die Europäische Ermittlungsanordnung beruht auf der Richtlinie 2014/41/EU des europäischen Parlaments und des Rates vom 3. April 2014 über die Europäische Ermittlungsanordnung in Strafsachen.1 Die Richtlinie musste bis Seite 19 22. Mai 2017 umgesetzt werden. Die Umsetzung erfolgte innerstaatlich – etwas verspätet2 – in drei Gesetzen: im EU-JZG,3 im Finanzstrafzusammenarbeitsgesetz (FinStrZG)4 und im Bundesgesetz über die Europäische Ermittlungsanordnung in Verwaltungsstrafsachen (EEA-VStS-G)5. Bei der Umsetzung einer Richtlinie neigt der österreichische Gesetzgeber zum Abschreiben des Richtlinientextes.6 Hat man deren Text gelesen, wird man ihn in den österreichischen Gesetzen leicht wiederfinden.
