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Russland-Sanktionen und Strafrecht**Ich danke Herrn Mag. Claus Gutlederer und Herrn Florian Laher für ihre wertvolle Unterstützung bei der Verfassung dieses Beitrags. (Huber)

Huber1. AuflDezember 2022

I. Hintergrund

Die Auswirkungen der Russland-Sanktionen sind allgegenwärtig und bewirken Einschränkungen nicht nur in der Versorgungslage der Russischen Föderation, sondern durchaus auch in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union selbst. Das Instrument der sogenannten Sanktionen bzw Embargos ist vor diesem Hintergrund keine „Neuerfindung“ in Bezug auf Russland. Vielmehr sind derzeit eine ganze Reihe von Sanktionen gegen einzelne Staaten in Geltung.11Vgl VO (EU) 833/2014 ; VO (EU) 208/2014 ; VO (EU) 269/2014 ; VO (EU) 692/2014 ; VO (EU) 2022/263 ; die durch zahlreiche VO und durch Durchführungsführungs-VO geändert bzw ergänzt wurden. Dabei dürften die Sanktionen gegen Russland wohl ähnlich weit reichen wie gegen die Sanktionen gegen Nordkorea.

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