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Aktuelle Fragen des Sozialstrafrechts (Rohregger / Benedik)

Rohregger/Benedik1. AuflDezember 2022

I. Einleitung und Entwicklung des Sozialstrafrechts

Der öffentlichen Hand und der Sozialversicherung entgehen durch Handlungen, durch die sich jemand (ungerechtfertigt) einen Vorteil verschafft, der zu Lasten des Systems der sozialen Sicherheit geht, Steuern und Sozialversicherungsbeiträge in erheblichem Ausmaß.11Vgl Lehner, Der Nachschau- und Prüfungsauftrag gemäß § 99 FinStrG, ZWF 2021, 66 (67); vgl ErlRV 692 BlgNR, 25. GP 1; vgl Derntl in Kert/Kodek, Das große Handbuch Wirtschaftsstrafrecht (2016) Rz 5.1; Karl, Sozialbetrug ist kein Kavaliersdelikt!, ZAS 2015/47, 289. Der Gesetzgeber fasst solche Handlungen gemeinhin unter dem Begriff „Sozialbetrug“ zusammen. So versteht § 2 Sozialbetrugsbekämpfungsgesetz22BGBl I 2015/113. (SBBG) unter der Überschrift

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„Anwendungsbereich“ jene Verhaltensweisen unter „Sozialbetrug“, die eine Verletzung von Pflichten zum Gegenstand haben, die Dienstnehmern, Dienstgebern oder versicherungspflichtigen Selbstständigen im Zusammenhang mit der Erbringung oder Ausführung von Dienst- oder Werkleistungen und Beziehern von Versicherungs-, Sozial- oder sonstigen Transferleistungen auferlegt sind und die der Sicherung des Sozialversicherungsbeitrags-, des Steuer- sowie des Zuschlagsaufkommens nach dem Bauarbeiter-Urlaubsund Abfertigungsgesetz33BGBl 414/1972. (BUAG) und dem Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz44BGBl 324/1977. (IESG), und dem Bezug von Versicherungs-, Sozial- oder sonstigen Transferleistungen dienen.55Der Gesetzgeber versteht unter dem Begriff „Sozialbetrug“ daher nicht nur sozialversicherungsrechtliche Verstöße; siehe hierzu näher Kert/Kirchmayr-Schliesselberger/Windisch-Graetz, Sozialbetrug im Unternehmensbereich – eine interdisziplinäre Herausforderung für den Rechtsstaat, in ÖJT (Hrsg), ÖJT 2022, Band III/1: Sozialbetrug im Unternehmensbereich – eine interdisziplinäre Herausforderung für den Rechtsstaat, 2.

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