vorheriges Dokument
nächstes Dokument

1.2 Anwendbares materielles Recht

Schilchegger/Kieber2. AuflMai 2015

Welches materielle Erbrecht in einem konkreten Fall anzuwenden ist, bestimmt sich nach dem Bundesgesetz über das internationale Privatrecht (IPRG).2323BGBl 1978/304 idF BGBl I 2015/87. Die Rechtsnachfolge von Todes wegen ist gem § 28 Abs 1 IPRG nach dem Personalstatut des Erblassers im Zeitpunkt seines Todes zu beurteilen. Dabei handelt es sich um eine Gesamtverweisung iSd § 5 IPRG, sodass Weiter- und Rückverweisungen fremder Kollisionsrechte zu beachten sind.2424 Heiss, Internationales Erbrecht, in Gruber/Kalss/Müller/Schauer (Hrsg), Erbrecht und Vermögensnachfolge (2010) Rz 14 mwN.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte