Familien- und Erbrechtsverhältnisse erstrecken sich in Zeiten der Globalisierung zunehmend über nationale Grenzen hinweg. Folglich steigt auch der Anteil von Erbschaften mit internationalem Bezug stetig an,1 die unterschiedliche rechtliche Fragen aufwerfen, wie insbesondere, in welchen Staaten die Abhandlung einer Verlassenschaft erfolgen soll (internationale Zuständigkeit), das Recht welchen Staates anzuwenden ist (Verfahrensrecht sowie anwendbares materielles Recht) und bei Beteiligung Pflegebefohlener zusätzlich, in welchen Staaten eine etwaige pflegschaftsgerichtliche Genehmigung einzuholen ist respektive welches Recht die jeweiligen Gerichte oder Behörden dabei anzuwenden haben.

