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H. Internationale Sachverhalte

Schilchegger/Kieber2. AuflMai 2015

Familien- und Erbrechtsverhältnisse erstrecken sich in Zeiten der Globalisierung zunehmend über nationale Grenzen hinweg. Folglich steigt auch der Anteil von Erbschaften mit internationalem Bezug stetig an,11 Vollmer, Die neue europäische Erbrechtsverordnung – ein Überblick, ZErb 2012/9, 227, geht davon aus, dass rund 10 % aller Erbschaften in Europa einen grenzüberschreitenden Bezug aufweisen und spricht europaweit von 450.000 Erbfällen mit Auslandsbezug und einem geschätzten Volumen von 123 Milliarden Euro. die unterschiedliche rechtliche Fragen aufwerfen, wie insbesondere, in welchen Staaten die Abhandlung einer Verlassenschaft erfolgen soll (internationale Zuständigkeit), das Recht welchen Staates anzuwenden ist (Verfahrensrecht sowie anwendbares materielles Recht) und bei Beteiligung Pflegebefohlener zusätzlich, in welchen Staaten eine etwaige pflegschaftsgerichtliche Genehmigung einzuholen ist respektive welches Recht die jeweiligen Gerichte oder Behörden dabei anzuwenden haben.

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