Im Zusammenhang mit der Verlassenschaftsabhandlung fallen im engeren Zusammenhang primär die Gerichtsgebühren nach dem Gerichtsgebührengesetz (GGG),1 die Gebühren des Gerichtskommissärs nach dem Gerichtskommissionstarifgesetz (GKTG),2 die Gebühren von Sachverständigen nach dem Gebührenanspruchsgesetz (GebAG)3 sowie allfällige Vertretungskosten nach dem Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG)4 an.

