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4.6 Vorgangsweise bei Vorliegen ausschließlich unbedingter Erbantrittserklärungen

Schilchegger/Kieber2. AuflMai 2015

Wurden nur unbedingte Erbantrittserklärungen abgegeben, hat der Gerichtskommissär die Erbantrittserklärten zur Abgabe einer Vermögenserklärung aufzufordern. Als rein verfah

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rensleitend ist dieser Auftrag nicht gesondert anfechtbar.543543Siehe auch Bittner/Hawel, Verlassenschaftsverfahren, in Gruber/Kalss/Müller/Schauer (Hrsg), Erbrecht und Vermögensnachfolge (2010) Rz 104 mwN. Er kann erst mit der folgenden Sachentscheidung, also in der Regel mit dem Einantwortungsbeschluss, bekämpft werden.544544OGH 07.07.2008, 6 Ob 140/08v, Zak 2008/603, 352 = EF-Z 2009/27, 29 = EvBl 2009/1, 25 = Schrammel, ÖJZ 2009/14, 142 = JEV 2009, 32/8 = EFSlg 122.449.

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