Wurden nur unbedingte Erbantrittserklärungen abgegeben, hat der Gerichtskommissär die Erbantrittserklärten zur Abgabe einer Vermögenserklärung aufzufordern. Als rein verfah Seite 132rensleitend ist dieser Auftrag nicht gesondert anfechtbar.543 Er kann erst mit der folgenden Sachentscheidung, also in der Regel mit dem Einantwortungsbeschluss, bekämpft werden.544

