Um sämtliche Informationen zu erhalten, die für die vollständige Durchführung der Todesfallaufnahme notwendig sind, werden in der Regel zunächst die vom Gerichtskommissär zu ermittelnden Auskunftspersonen angeschrieben und zur (ergänzenden) Todesfallaufnahme eingeladen.63 Gibt es nach der Aktenlage keine Hinweise auf Angehörige, liegt es am Gerichtskommissär, weiter zu recherchieren, etwa beim Bestattungsunternehmen nach dem Zahler der Begräbniskosten, oder, zu guter Letzt, eine Ladung an die Wohnadresse des Verstorbenen zu richten.64

