Ersatz- und Nacherben sind potenzielle Erben des Erblassers, nicht des Erstberufenen (Vorerben). Ihnen kommt eine rechtlich geschützte Position während mehrerer Verfahrensstadien zu, in denen sie insoferne Parteistellung erlangen.191
Ersatz- und Nacherben sind potenzielle Erben des Erblassers, nicht des Erstberufenen (Vorerben). Ihnen kommt eine rechtlich geschützte Position während mehrerer Verfahrensstadien zu, in denen sie insoferne Parteistellung erlangen.191
