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3.3 Ersatz- und Nacherben

Schilchegger/Kieber2. AuflMai 2015

Ersatz- und Nacherben sind potenzielle Erben des Erblassers, nicht des Erstberufenen (Vorerben). Ihnen kommt eine rechtlich geschützte Position während mehrerer Verfahrensstadien zu, in denen sie insoferne Parteistellung erlangen.191191Siehe auch Fucik/Neumayr, Die Parteien des Verlassenschaftsverfahrens – Die Rechtsprechung im Überblick, iFamZ 2012, 141.

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