Nichtigerklärung
Trifft das BVwG eine Feststellung gemäß § 312 Abs 3 Z 3 bis 5 BVergG, das sind die Feststellungen, dassein Vergabeverfahren rechtswidrigerweise ohne vorherige Bekanntmachung bzw ohne vorherigen Aufruf zum Wettbewerb durchgeführt wurde oder
