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4.2.2.4.3. Antragsfristen

Reisner4. AuflDezember 2015

Feststellungsantrag

2271
Gemäß § 332 Abs 2 BVergG sind Anträge auf Feststellung, dass der Zuschlag nicht dem „Bestbieter“ erteilt wurde oder der Widerruf rechtswidrig war, sowie Fortsetzungsanträge48934893§ 331 Abs 1 Z 1 und 5 sowie Abs 4 BVergG. unzulässig, wenn sie nicht innerhalb der (relativen oder subjektiven) Frist von sechs Wochen

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