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3.12.9.2.1. Im Oberschwellenbereich

Stempkowski/Holzinger4. AuflDezember 2015

Leistungsbeschreibung

1805
Wie im klassischen Bereich kann auch im Sektorenbereich die Leistungsbeschreibung entweder konstruktiv gem § 246 Abs 1 BVergG oder funktional gem § 246 Abs 2 BVergG erfolgen. Auch die sonstigen Grundsätze der Leistungsbeschreibung, die § 246 BVergG für den Sektorenbereich vorgibt, stimmen mit jenen des klassischen Bereichs überein (vgl § 96 BVergG; siehe dazu auch Punkt 3.4.1.).

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