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3.12.8. Fristen

Stempkowski/Holzinger4. AuflDezember 2015

Frist

1796
Die Vorgaben zur Berechnung der Fristen sowie die Grundsätze für die Bemessung und Verlängerung von Fristen im Sektorenbereich gem §§ 221 f BVergG entsprechen jenen des klassischen Bereichs (vgl § 56 f BVergG). Die (Mindest-)Dauer der einzelnen Fristen im Sektorenbereich weicht jedoch teilweise von jener im klassischen Bereich ab.

Seite 656

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