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3.12.3.1. Allgemeines

Stempkowski/Holzinger4. AuflDezember 2015

Schwellenwert

1772
Wie der klassische Bereich gliedert sich auch der Sektorenbereich in einen Ober- und Unterschwellenbereich. Erreicht der geschätzte Wert eines Auftrags im Sektorenbereich die in § 180 Abs 1 BVergG genannten Schwellenwerte nicht, so ist er im Unterschwellenbereich zu vergeben, anderenfalls im Oberschwellenbereich.

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