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C. Rechtsfolgen des echten Volontär-Praktikantenverhältnisses

95. LfgJänner 2025

 

Ferialpraktikum

Lehrlingsentschädigung

11
Praktika mit Ausbildungstätigkeiten ohne betrieblich-arbeitgeberseitige Arbeitspflicht stehen außerhalb des Arbeitsrechtes (nicht aber des AuslBG und der Grenzen der KJBG).

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