Wer ist echter Volontär-Ferialpraktikant in letzterem Sinn?Mangels besonderer Gesetzesdefinitionen werden aus den Wesensmerkmalen des Arbeitsverhältnisses Rückschlüsse gezogen. Treffen dessen Wesensmerkmale auf einen im Betrieb Tätigen zu, sei er auch Schüler oder Student, ist er Arbeitnehmer, so OGH 9 ObA 1/23x, LE-AS 1.1.1.Nr.30 (Massageinstitut).

